Betriebsschließungsversicherung

Die Corona-Krise hat sehr interessante Rechtsfragen im Versicherungsrecht zu Tage gefördert. Es gibt zahlreiche unterschiedlich formulierte Versicherungsbedingungen und dementsprechend unterschiedlich ausfallende Gerichtsentscheidungen (zur ersten Coronawelle).

Wesentlich ist, ob es um eine versicherte Betriebsschließung in Folge eines versicherten Krankheitserregers handelt. Dabei ist vor Allem fraglich, ob Covid-19 zu diesen versicherten Krankheiten zählt oder nicht. Zu dieser Rechtsfrage ist bereits ein Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anhängig.

Weiter haben die anläßlich der ersten Coronawelle erfolgten Änderungen des InfektionsschutzG ggfs. Einfluß auf die später entstandenen Leistungsansprüche aus dem Versicherungsvertrag.

Und schließlich sind unterschiedliche Leistungen des jeweiligen Versicherers vereinbart worden. Daher gilt es auch hier, den jeweiligen Versicherungsantrag und die Versicherungsbedingungen eingehend zu prüfen.