Alternativ arbeiten wir nach dem tatsächlichen Zeitaufwand mit unterschiedlichen Stundensätzen (je angefangener Viertelstunde) in Höhe von € 65,- bis zu € 95,- (zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer). Niedrigere Sätze werden erhoben für Tätigkeiten, die durch unser Kanzlei-Büropersonal erledigt werden, höhere Sätze, wenn z. B. besondere Eile geboten ist oder der Fall sich als besonders schwierig erweist. Wir werden Sie in diesem Falle darauf hinweisen. Aus Gründen der Fairness rechnen wir Fahrt- und Wartezeiten (z.B. zu Besprechungen oder bei Gerichtsterminen) nur zur Hälfte ab. Sie werden zu Beginn eines jeden Monats bzw. Quartals eine detaillierte Rechnung mit einer Beschreibung der einzelnen Tätigkeiten von uns erhalten, an der Sie auch den Stand Ihres Falles ersehen können. Diese bitten wir Sie innerhalb von 14 Tagen anzuweisen.