Zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) wurde das sog. Vergütungsverzeichnis VV RVG erlassen. Darin sind unter anderem Auslagen geregelt. Nr. 7000: Pauschale für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten Hier wird geregelt, wie wir Kopien, Ausdrucke oder auch elektronisch gespeicherte Dateien an Sie weiterberechnen dürfen (0,50 € für die ersten 50 Seiten; für jede weitere Seite € 0,15 und für jede Datei € 2,50). Nr. 7002: Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen Nr. 7002 legt fest, dass wir entweder nach tatsächlichen Auslagen oder aber eine Pauschale von bis zu € 20,-abrechnen dürfen.