Am 1.7.2004 wurde die bis dahin gültige Bundes-Rechtsanwalts-Gebührenordnung (BRAGO) durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ersetzt. Seit dem 1.7.2006 ist für die Beratung und für die Erstattung von Rechtsgutachten sowie für die Mediation keine konkret bestimmte Gebühr mehr vorgesehen. Der Rechtsanwalt und der Auftraggeber treffen deshalb eine Honorarvereinbarung über die Rechtsanwaltsgebühren, die sich am RVG orientiert. Ein Erfolgshonorar ist in Deutschland im Übrigen nach wie vor schwierig zu vereinbaren und in vielen Fällen unzulässig.