Sie können dort selbst oder über Ihren Versicherungsvertreter um eine Deckungszusage bitten. Gerne übernehmen wir auch diese Tätigkeit für Sie; dies stellt grundsätzlich eine eigenständige Beauftragung und ein eigenständiges Mandat dar, so dass hierfür gesonderte Gebühren anfallen. Ob der Versicherer tatsächlich Deckung zusagt, können wir aber erst dann beurteilen, wenn mit diesem korrespondiert wurde.