Rechtsanwalt Helmut Göttler ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht. Dazu kommen Autokaufrecht, Wirtschaftsmediation, die staatlich anerkannte Gütestelle und die Vertretung von Unternehmen aus der Zeitarbeit.
Ihnen ist als Arbeitnehmer eine Kündigung oder Abmahnung ins Haus geflattert? Werden Sie durch einen unüblichen Arbeitsvertrag benachteiligt? Wurde Ihnen Ihr Lohnzuschlag gestrichen? Aber auch als Arbeitgeber können Sie sich an uns wenden. Bereits seit 1994 vertreten wir zudem Unternehmen aus dem Bereich Zeitarbeit und private Arbeitsvermittlung. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt Helmut Göttler Arbeitnehmer wie Arbeitgeber – im Bereich Zeitarbeit vor allem Unternehmen, also Verleiher und Personaldienstleister, bei allen Fragen der Arbeitnehmerüberlassung.
Seit der Finanzmarktkrise machen Anleger häufig Verstöße gegen die vom Bundesgerichtshof geforderte anleger- und anlagegerechte Beratung geltend und verlangen die Rückabwicklung ihrer Anlage. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüft Helmut Göttler Ansprüche aus Falschberatung, begleitet die Abwicklung und Liquidation von Publikumsgesellschaften und Fonds und hilft beim Widerruf von Kreditverträgen.
Versicherungsbedingungen und deren Folgen sind in vielen Fällen für den Laien gänzlich undurchdringlich. Bedauerlicherweise stellt sich das regelmäßig erst im Schadensfall heraus. Ganz besonders schmerzvoll für den Versicherten sind vor allem Auseinandersetzungen rund um den Vertragsabschluss und im Leistungsfall – leider sehr oft – im Fall der Berufsunfähigkeit. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht setzt Helmut Göttler Ihre Ansprüche gegenüber Versicherern durch – von der Berufsunfähigkeitsrente bis zur Unfallversicherung.
Einer unserer besonderen Schwerpunkte – das Autokaufrecht. Die große Zahl von technischen Problemen bei Neufahrzeugen dokumentiert, wie anspruchsvoll der technische Standard für Kraftfahrzeuge inzwischen ist.
Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Lösung von Konflikten, das in Deutschland zunehmend von Unternehmen und Unternehmern nachgefragt wird. Dabei unterstützt der Mediator die Parteien als neutraler Vermittler, um miteinander in ein konstruktives Verhandeln einzutreten.
Neben der Tätigkeit als Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator ist Helmut Göttler auch als Gütestelle im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO durch das Oberlandesgericht München staatlich anerkannt.
Jedes Mandat beginnt mit einer sorgfältigen Prüfung des Sachverhalts. Rechtsanwalt Helmut Göttler verbindet dabei die juristische mit der wirtschaftlichen Seite: Neben der Frage, was rechtlich durchsetzbar ist, steht immer die Frage, welche Lösung für Sie wirtschaftlich sinnvoll und dauerhaft tragfähig ist. Das gilt für den Arbeitnehmer nach einer Kündigung ebenso wie für das Unternehmen, das einen Konflikt mit einem Geschäftspartner beilegen will.
Wo es möglich ist, sucht die Kanzlei eine Einigung, bevor ein Streit vor Gericht ausgetragen wird – etwa über die Wirtschaftsmediation oder ein Güteverfahren vor der staatlich anerkannten Gütestelle. Ist ein gerichtliches Verfahren notwendig, vertritt Helmut Göttler Sie vor den Arbeits-, Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Schildern Sie Ihr Anliegen telefonisch unter 089 / 54 63 63 80 oder über das Kontaktformular. Wir melden uns bei Ihnen und besprechen das weitere Vorgehen und die voraussichtlichen Kosten. Welche Gebühren nach dem RVG anfallen und wann ein Zeithonorar vereinbart werden kann, erläutert die Seite FAQ & Gebühren. Ist eine Rechtsschutzversicherung vorhanden, kümmert sich die Kanzlei auf Wunsch um die Deckungszusage.
Seit 1994 an Ihrer Seite. Fachanwaltliche Beratung mit dem Anspruch, wirtschaftliche Zusammenhänge und Ihre Interessen an einer nachhaltigen Lösung gleichermaßen im Blick zu behalten.
Mandanten erhalten auf Wunsch direkten, transparenten Zugriff auf ihre Mandatsakte – jederzeit einsehbar.
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