Die Fälle von Long-Covid häufen sich. Viele Betroffene klagen nach einer überstandenen Cornonainfektion über anhaltende Beschwerden, wie z.B. Beeinträchtigungen der Konzentrationsfähigkeit oder stark verminderte körperliche Leistungsfähigkeit. Wirken sich diese erheblich auf die berufliche Tätigkeit aus, können in der Regel nach 6 Monaten Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt werden. Der Versicherer tritt dann in eine umfangreiche Prüfung ein.
Im Falle der Ablehnung des Leistungsantrages steht Ihnen Rechtsanwalt Göttler als Fachanwalt für Versicherungsrecht mit Rat und Tat zur Seite. Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel das Prozesskostenrisiko ab.