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Autorecht & Verkehrsrecht · 23.11.2022

OLG: Überlassung eines KFZ zu einer Probefahrt

Fachbeitrag im Autorecht & Verkehrsrecht
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Bei einer Überlassung eines Kfz zu einer Probefahrt besteht die Gefahr, dass der Kaufinteressent das Kfz rechtswirksam an einen gutgläubigen Dritten weiterverkaufen und Übereignen kann. So ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 12.10.2022. Dem ursprünglichen Eigentümer steht nur die Herausgabe des Verkaufserlöses zu, nicht aber des Kfz.

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Autor
HG
Helmut Göttler

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Rechtsanwalt Helmut Göttler
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