Berufsunfähigkeitsversicherung: Beratung für Erwerbstätige – Kanzlei Göttler
Mehr als 25% aller Erwerbstätigen sind im Laufe ihres Arbeitslebens von einer Berufsunfähigkeit betroffen. Aktuell kommt noch die Gefahr von Long-Covid hinzu. Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten zumindest eine Grundabsicherung über die Erwerbsminderungsrente.
Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sind überhaupt nicht abgesichert, wenn sie ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen können – auch im Falle einer Long-Covid-Erkrankung.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen eine monatliche Rente, wenn Sie Ihre bisherige Tätigkeit aufgrund einer Erkrankung oder einem mehr als altersentsprechenden körperlichen Kräfteverfall nur noch zu weniger als 50 % ausüben können. Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet damit einen weitreichenden finanziellen Schutz, wenn Sie Ihren Beruf aufgeben müssen.
Die Prüfung auf Berufsunfähigkeit und die Feststellung des Berufsunfähigkeitsgrades erfolgt durch den Versicherer. Abhängig von der Schwere und der Art der Erkrankung wird regelmäßig ein von dem Versicherer beauftragter Gutachter Ihre Leistungsfähigkeit einschätzen. Dazu sind auch die Unterlagen und die Einschätzung Ihrer Ärzte vorzulegen. Im Anschluß daran entscheidet der Versicherer über den Leistungsantrag. Wird die 50 %-Grenze nicht erreicht, lehnt der Versicherer Leistungen ab und es muß dann geprüft werden, ob Klage gegen den Versicherer erhoben werden soll. Hier stehen wir Ihnen als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht mit Rat und Tat zur Seite.
Um das wirtschaftliche Risiko einer solchen Leistungsklage zu minimieren, ist der Abschluß einer Rechtsschutzversicherung sehr sinnvoll – am Besten einhergehend mit dem Abschluß der Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch später vor Eintritt der Berufsunfähigkeit.