Ihr Anwalt für Zeitarbeit, Personalleasing, Arbeitnehmerüberlassung – Kanzlei Göttler
Zeitarbeit – Beratung & Vertretung für Unternehmen
Bereits seit 1994 vertreten wir mehrere Unternehmen aus dem Bereich Zeitarbeit und private Arbeitsvermittlung.
In der Sparte Zeitarbeit sind die gesetzlichen Regelungen aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und den fachlichen Weisungen der Bundesagentur besonders im Auge zu behalten. Schnell ist aus Unwissenheit ein Gesetz übertreten oder das Erfordernis einer Erlaubnis übersehen. Damit wird ein Vertrag zwischen den Parteien illegal und unwirksam. Um Schadensersatz- und Haftungsansprüche schon im Vorfeld zu vermeiden, sollten Sie mit uns sprechen. Gerne bieten wir Ihnen eine Schulung über die Grundlagen des AÜG und der einschlägigen Tarifverträge an, damit Ihre Personaldisponenten im täglichen Arbeiten rechtssicher handeln. Dies sichert Ihr Unternehmen nicht nur im Bereich des AÜG, sondern auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht für den Fall eines Arbeitsgerichtsprozesses ab.
Personalvermittler haben sich häufig mit zahlungsunwilligen Kunden zu befassen, die verschiedenste Einwände behaupten, um die Vermittlungsprovision nicht zu bezahlen. Hier ist eine exakte Aufklärung der tatsächlichen Abläufe und der gewechselten Korrespondenz vorzunehmen, um die Provisonsansprüche durchzusetzen.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind wir sowohl in der Zeitarbeit, als auch der Personalvermittlung bestens mit den Bereichen Inkasso einschließlich Zwangsvollstreckung, Übernahmeprovision / Vermittlungsprovision vertraut und können Ihre Ansprüche durchsetzen. Gerne überarbeiten oder erstellen wir auch die erforderlichen Verträge für Sie.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten nicht nur außergerichtlich, sondern gegebenenfalls auch vor dem Arbeitsgericht, dem Zivilgericht sowie der Erlaubnisbehörde.


