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Rechtsanwalt Kredit widerrufen München

Dienstleistung im Bank- und Kapitalmarktrecht

Kredit widerrufen – wann das Widerrufsrecht besteht und was es bewirkt

Einen Kredit können Sie als Verbraucher widerrufen, wenn Ihnen nach § 495 BGB ein Widerrufsrecht zusteht und die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Frist beträgt grundsätzlich 14 Tage. Sie beginnt aber nicht, bevor Sie den Vertrag mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben erhalten haben. Enthält der Vertrag Fehler, kann ein Widerruf deshalb auch lange nach Vertragsschluss noch möglich sein – mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Helmut Göttler berät seit 1994 in München Verbraucher bei Fragen rund um Ratenkredite, Autofinanzierungen und Immobiliardarlehen. Er prüft, ob Ihr Vertrag die erforderlichen Angaben enthält, ob das Widerrufsrecht noch besteht oder bereits erloschen ist und ob sich ein Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.

Ein Widerruf ist ein einschneidender Schritt: Beide Seiten müssen die empfangenen Leistungen zurückgewähren, und das Darlehen wird in der Regel auf einen Schlag zur Rückzahlung fällig. Deshalb sollte vor der Erklärung geklärt sein, wie die Rückabwicklung finanziert wird und welche Risiken bestehen. Die Rechtslage hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert, sodass es stets auf den Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses ankommt.

Halten Sie für die Prüfung Ihren Darlehensvertrag mit allen Anlagen, die Widerrufsinformation und etwaige spätere Schreiben der Bank bereit. Auch Nachträge und Änderungsvereinbarungen können für die Frage des Fristbeginns von Bedeutung sein.

Das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen nach § 495 BGB

Schließt ein Verbraucher mit einer Bank oder einem anderen gewerblichen Darlehensgeber einen Darlehensvertrag, steht ihm nach § 495 Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht zu. Es soll Ihnen die Möglichkeit geben, sich nach Vertragsschluss in Ruhe zu überlegen, ob Sie an dem Kredit festhalten wollen. Für den Widerruf müssen Sie keine Gründe angeben.

Das Widerrufsrecht gilt für unterschiedliche Kreditformen:

  • Allgemein-Verbraucherdarlehen: klassische Ratenkredite, Rahmenkredite, Autofinanzierungen über die Hausbank oder die Bank des Herstellers.
  • Immobiliar-Verbraucherdarlehen: Darlehen, die durch ein Grundpfandrecht gesichert sind oder dem Erwerb oder Erhalt von Grundeigentum dienen. Für sie gelten zum Teil besondere Regeln, insbesondere zum Erlöschen des Widerrufsrechts.
  • Finanzierungshilfen: Zahlungsaufschübe und bestimmte Leasingverträge können unter die verbraucherschützenden Regeln fallen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Voraussetzung ist, dass Sie den Vertrag als Verbraucher geschlossen haben, also überwiegend zu privaten Zwecken. Darlehen für eine selbständige berufliche oder gewerbliche Tätigkeit sind grundsätzlich nicht erfasst; Ausnahmen gelten für Existenzgründer in bestimmten Grenzen. Bei gemischt genutzten Finanzierungen kommt es auf den überwiegenden Zweck an.

Der Widerruf erfolgt durch eine Erklärung gegenüber dem Darlehensgeber, aus der der Entschluss zum Widerruf eindeutig hervorgeht (§ 355 Abs. 1 BGB). Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor. Aus Beweisgründen ist aber eine schriftliche Erklärung mit Zugangsnachweis dringend zu empfehlen. Das Wort „Widerruf“ muss nicht fallen, die Erklärung sollte aber unmissverständlich sein.

Nicht jede Unzufriedenheit mit einem Kredit führt zum Widerrufsrecht. Hohe Zinsen allein sind kein Widerrufsgrund. Entscheidend ist, ob die Widerrufsfrist noch läuft – und das hängt von den Angaben im Vertrag ab.

Sie überlegen, Ihren Kredit zu widerrufen? Lassen Sie vorher prüfen, ob das Widerrufsrecht noch besteht.

Die Widerrufsfrist nach § 355 BGB und ihr Beginn

Die Widerrufsfrist beträgt nach § 355 Abs. 2 BGB 14 Tage. Sie beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist. Für Verbraucherdarlehen enthält § 356b BGB solche abweichenden Bestimmungen, die für die Praxis entscheidend sind.

Nach § 356b Abs. 1 BGB beginnt die Frist nicht, bevor der Darlehensgeber Ihnen den Vertrag, Ihren schriftlichen Antrag oder eine Abschrift davon zur Verfügung gestellt hat. Fehlen im Vertrag Pflichtangaben, beginnt die Frist nach § 356b Abs. 2 BGB erst, wenn diese Angaben nachgeholt werden. Werden sie nachträglich mitgeteilt, beträgt die Widerrufsfrist dann einen Monat.

Für die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Der Zugang muss gleichwohl nachgewiesen werden können, weshalb Einschreiben, Fax mit Sendebericht oder ein Weg mit Empfangsbestätigung sinnvoll sind.

Bei der Berechnung ist Vorsicht geboten. Es kommt darauf an,

  • wann genau der Vertrag geschlossen wurde – oft erst mit Zugang der Annahmeerklärung der Bank,
  • wann Ihnen die Vertragsunterlagen tatsächlich zur Verfügung gestellt wurden,
  • ob und wann fehlende Angaben nachgeholt wurden.

Zu beachten ist zudem, dass ein Darlehensvertrag häufig nicht in einem einzigen Termin zustande kommt. Wird der Vertrag zunächst vom Kunden unterschrieben und später von der Bank gegengezeichnet, beginnt die Frist frühestens mit dem Zustandekommen des Vertrags. Bei online abgeschlossenen Krediten kommt es darauf an, wann Ihnen die Unterlagen auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt wurden.

Ist die 14-Tage-Frist ordnungsgemäß angelaufen und abgelaufen, ist ein Widerruf nicht mehr möglich. In diesem Fall bleibt nur die vertragliche oder gesetzliche Kündigung, die bei Festzinsdarlehen häufig mit einer Vorfälligkeitsentschädigung verbunden ist.

Wer eine Umschuldung oder einen Verkauf der finanzierten Sache plant, sollte daher frühzeitig prüfen lassen, ob die Widerrufsfrist überhaupt angelaufen ist. Der Unterschied zwischen Widerruf und Kündigung kann wirtschaftlich erheblich sein.

Ist die Widerrufsfrist bei Ihrem Kredit überhaupt angelaufen? Senden Sie uns Ihren Darlehensvertrag.

Fehlerhafte Pflichtangaben im Darlehensvertrag

Welche Angaben ein Verbraucherdarlehensvertrag enthalten muss, ergibt sich aus § 492 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Art. 247 EGBGB. Die Liste ist lang und für Laien kaum überschaubar. Zu den Pflichtangaben gehören unter anderem:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien und die zuständige Aufsichtsbehörde,
  • Art des Darlehens, Nettodarlehensbetrag und Vertragslaufzeit,
  • Sollzinssatz, effektiver Jahreszins und Gesamtbetrag,
  • Betrag, Zahl und Fälligkeit der einzelnen Teilzahlungen,
  • der Verzugszinssatz und die Art und Weise seiner etwaigen Anpassung,
  • Angaben zum Kündigungsrecht und gegebenenfalls zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung,
  • die Widerrufsinformation mit Angaben zu Frist und Bedingungen des Widerrufs.

Fehlt eine dieser Angaben oder ist sie unzutreffend, kann dies dazu führen, dass die Widerrufsfrist nicht anläuft. Nicht jede Ungenauigkeit genügt aber. Die Gerichte prüfen, ob die konkrete Angabe tatsächlich vorgeschrieben war und ob der Fehler geeignet ist, den Verbraucher über seine Rechte im Unklaren zu lassen.

Verwendet die Bank das gesetzliche Muster für die Widerrufsinformation unverändert, gilt die Belehrung insoweit grundsätzlich als ordnungsgemäß. Weicht sie vom Muster ab oder ergänzt sie es eigenständig, entfällt dieser Schutz.

Der Europäische Gerichtshof hat in den vergangenen Jahren mehrfach zu den Anforderungen an Pflichtangaben bei Verbraucherkrediten entschieden, etwa zur Verständlichkeit von Verweisungen auf andere Vorschriften. Nach der Rechtsprechung des BGH lassen sich diese Grundsätze nicht ohne Weiteres auf Immobiliardarlehen übertragen. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt deshalb von der Art des Darlehens und dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses ab.

Zu den typischen Angriffspunkten gehören auch Angaben zu Kosten von Restschuldversicherungen, die zusammen mit dem Kredit abgeschlossen wurden, sowie zur Berechnung des effektiven Jahreszinses. Ob solche Versicherungen in die Gesamtkosten einzurechnen waren, hängt von der Ausgestaltung im Einzelfall ab.

Fehlen bestimmte Angaben, kann das außerdem nach § 494 BGB unmittelbare Auswirkungen auf den Vertragsinhalt haben, etwa auf den geschuldeten Zinssatz.

Enthält Ihr Vertrag alle Pflichtangaben? Eine Prüfung der Vertragsunterlagen schafft Klarheit.

Immobiliardarlehen: Erlöschen des Widerrufsrechts

Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen ist das Widerrufsrecht deutlich stärker begrenzt als bei sonstigen Krediten. Viele Anleger und Eigentümer erinnern sich noch an die Jahre, in denen zahlreiche Baufinanzierungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen widerrufen wurden. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert.

Für ältere Immobiliardarlehen, die zwischen September 2002 und Juni 2010 geschlossen wurden, ist ein wegen fehlerhafter Belehrung fortbestehendes Widerrufsrecht kraft Gesetzes im Juni 2016 erloschen. Für diese Verträge kommt ein Widerruf heute in aller Regel nicht mehr in Betracht.

Für neuere Immobiliar-Verbraucherdarlehen gilt nach § 356b Abs. 2 BGB eine Höchstfrist: Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss beziehungsweise nach dem Zeitpunkt, zu dem dem Darlehensnehmer die Vertragsunterlagen zur Verfügung gestellt wurden. Selbst bei fehlenden Pflichtangaben ist ein Widerruf danach nur innerhalb dieses Zeitraums möglich.

Für Allgemein-Verbraucherdarlehen, die bis zum 19.11.2026 geschlossen wurden, gilt eine solche Höchstfrist nicht. Hier kann ein Widerrufsrecht bei fehlenden Pflichtangaben unter Umständen zeitlich unbegrenzt bestehen. Für Verträge, die ab dem 20.11.2026 geschlossen werden, ist das Widerrufsrecht nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 auf höchstens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss begrenzt. Welche Regeln für Ihren Vertrag gelten, richtet sich nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und muss im Einzelfall geprüft werden.

Auch wenn das Widerrufsrecht noch besteht, kann seine Ausübung im Einzelfall rechtsmissbräuchlich oder verwirkt sein (§ 242 BGB). Die Rechtsprechung legt hierfür zwar strenge Maßstäbe an, hat aber etwa bei bereits vollständig abgewickelten Verträgen eine Verwirkung für möglich gehalten.

Wer einen Widerruf einer Baufinanzierung in Erwägung zieht, sollte außerdem bedenken, dass Grundschulden und Sicherungsabreden von der Rückabwicklung betroffen sein können. Die Bank wird die Sicherheiten erst freigeben, wenn ihre Rückzahlungsansprüche erfüllt sind.

Ob bei einer Baufinanzierung noch ein Widerruf möglich ist, sollte daher stets anhand der konkreten Vertragsdaten geklärt werden, bevor Sie Schritte gegenüber der Bank unternehmen.

Baufinanzierung widerrufen? Lassen Sie vorab klären, ob das Widerrufsrecht bereits erloschen ist.

Rechtsfolgen des Widerrufs: Rückabwicklung des Kredits

Mit einem wirksamen Widerruf sind Sie und die Bank nicht mehr an Ihre Vertragserklärungen gebunden. Der Darlehensvertrag wandelt sich in ein Rückgewährschuldverhältnis: Nach § 355 Abs. 3 BGB sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Die Einzelheiten für Verträge über Finanzdienstleistungen regeln besondere Vorschriften, die für ältere Verträge in § 357a BGB in der bis Mai 2022 geltenden Fassung enthalten sind.

Für Sie als Darlehensnehmer bedeutet das in der Regel:

  • Sie müssen den ausgezahlten Darlehensbetrag zurückzahlen, soweit er noch nicht getilgt ist – und zwar kurzfristig.
  • Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung schulden Sie grundsätzlich den vereinbarten Sollzins.
  • Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann die Bank im Fall eines wirksamen Widerrufs nicht verlangen.
  • Bereits gezahlte Zins- und Tilgungsleistungen werden mit Ihrer Rückzahlungspflicht verrechnet.

Ob und in welchem Umfang die Bank zusätzlich Nutzungen herausgeben muss, hängt vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der jeweils geltenden Gesetzesfassung ab. Die Berechnung sollte deshalb nicht pauschal, sondern anhand der konkreten Zahlungsflüsse erfolgen.

Wirtschaftlich lohnt sich ein Widerruf vor allem dann, wenn der vereinbarte Zinssatz deutlich über dem aktuellen Marktniveau liegt, eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung vermieden werden soll oder ein finanzierter Kauf rückgängig gemacht werden soll. Liegen die aktuellen Zinsen dagegen über dem vereinbarten Satz, kann ein Widerruf nachteilig sein.

Wichtig ist eine gesicherte Anschlussfinanzierung. Erklärt die Bank den Widerruf für unwirksam, sollten Sie Ihre Raten zunächst weiterzahlen, um keinen Zahlungsverzug und keine Kündigung zu riskieren.

Kommt es zum Streit über die Wirksamkeit des Widerrufs, kann eine gerichtliche Feststellung erforderlich werden. Die Kosten eines solchen Verfahrens richten sich nach dem Streitwert, der bei Darlehen erheblich sein kann. Auch deshalb ist eine sorgfältige Prüfung vor der Erklärung wichtig.

Lohnt sich der Widerruf für Sie? Lassen Sie die Rückabwicklung vorab durchrechnen.

Autokredit widerrufen: verbundene Verträge

Eine Besonderheit gilt, wenn der Kredit der Finanzierung eines bestimmten Kaufs dient, etwa beim Autokauf über die Bank des Herstellers oder beim finanzierten Erwerb eines Möbelstücks. Bilden Kaufvertrag und Darlehensvertrag eine wirtschaftliche Einheit, spricht das Gesetz von verbundenen Verträgen.

Nach § 358 Abs. 2 BGB sind Sie im Fall eines wirksamen Widerrufs des Darlehensvertrags auch nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden. Der Widerruf erfasst damit beide Verträge. Praktisch bedeutet das: Sie geben das Fahrzeug zurück und erhalten Ihre Anzahlung und die geleisteten Raten zurück, wobei die Rückabwicklung in der Regel gegenüber der finanzierenden Bank erfolgt.

Eine verbundene Finanzierung liegt typischerweise vor, wenn:

  • der Verkäufer den Kreditvertrag vermittelt oder mit der Bank zusammenarbeitet,
  • Kaufpreis und Darlehen in einem einheitlichen Vorgang abgeschlossen werden,
  • der Darlehensbetrag direkt an den Verkäufer ausgezahlt wird.

Umstritten und für die Wirtschaftlichkeit wesentlich ist die Frage, ob und in welchem Umfang Sie für die Nutzung des Fahrzeugs und den eingetretenen Wertverlust Ersatz leisten müssen. Das hängt unter anderem davon ab, ob Sie ordnungsgemäß über Ihre Rechte und die Folgen des Widerrufs belehrt wurden, und lässt sich nur anhand des konkreten Vertrags beurteilen.

Bei Autofinanzierungen mit Schlussrate, sogenannten Ballonfinanzierungen, kann der Widerruf ein Weg sein, sich von einer ungünstigen Restschuld zu lösen. Er kann aber auch Nachteile haben, wenn das Fahrzeug zurückgegeben werden muss und keine Ersatzmobilität geplant ist.

Bewahren Sie Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Widerrufsinformation und alle Abrechnungen zusammen auf. Für die Rückabwicklung kommt es auf jeden Zahlungsvorgang an, von der Anzahlung über die monatlichen Raten bis zu etwaigen Sondertilgungen.

Auch hier gilt: Nach der Rechtsprechung kann ein Widerruf in besonderen Konstellationen rechtsmissbräuchlich sein. Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen hat der Europäische Gerichtshof den Einwand von Rechtsmissbrauch und Verwirkung bei fehlenden Pflichtangaben allerdings stark eingeschränkt (EuGH, Urt. v. 9.9.2021, C-33/20 u. a.; Urt. v. 21.12.2023, C-38/21 u. a.). Eine Prüfung im Vorfeld verhindert, dass Sie sich auf einen Streit mit unklarem Ausgang einlassen.

Sie möchten Ihre Autofinanzierung widerrufen? Lassen Sie Vertrag und Belehrung zuerst prüfen.

Kreditwiderruf mit Fachanwalt Helmut Göttler in München

Rechtsanwalt Helmut Göttler ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und seit 1994 in München tätig. Er berät Verbraucher beim Widerruf von Ratenkrediten, Autofinanzierungen und Immobiliardarlehen sowie bei Streitigkeiten über Vorfälligkeitsentschädigungen und Kündigungen.

Die Beratung beginnt mit der Prüfung Ihres Vertrags: Enthält er die erforderlichen Pflichtangaben, entspricht die Widerrufsinformation den gesetzlichen Vorgaben, und ist das Widerrufsrecht noch nicht erloschen? Anschließend wird gemeinsam berechnet, wie sich ein Widerruf wirtschaftlich auswirken würde. Erst wenn diese Fragen geklärt sind, sollte die Widerrufserklärung abgegeben werden. Weist die Bank den Widerruf zurück, vertritt die Kanzlei Sie außergerichtlich, im Güteverfahren oder vor Gericht.

Ein Schwerpunkt der Beratung liegt darauf, Chancen und Risiken offen darzustellen. Nicht jeder Vertrag mit einem formalen Fehler rechtfertigt einen Widerruf. Maßgeblich ist, ob das Ergebnis der Rückabwicklung für Sie günstiger ist als die Fortführung oder eine reguläre Ablösung des Kredits.

Die Kanzlei liegt in der St.-Cajetan-Straße 1-3 in München-Haidhausen. Einzelheiten zur Vergütung finden Sie auf der Seite FAQ und Gebühren.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin – telefonisch unter 089 / 54 63 63 80 oder über das Kontaktformular.

Wie wir das Widerrufsrecht zu Ihrem Vorteil nutzen

Wenn der alte Kreditvertrag beziehungsweise Darlehensvertrag zur Last wird, nutzen wir das Widerrufsrecht zu Ihrem Vorteil. Durch langjährige Praxiserfahrung können wir schnell ermitteln, ob ein Widerruf möglich ist. Sollte ein Widerruf ausgeschlossen sein, beraten wir Sie über die weiteren juristischen Möglichkeiten – und darüber, was für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist.
Weil zum Teil kurze Fristen gelten, ist es wichtig, dass Sie sich umgehend melden. So vermeiden Sie, dass Fristen ablaufen. Aber auch wenn Sie als Darlehensnehmer schon länger vertraglich gebunden sind, kann unter Umständen noch ein Widerrufsrecht bestehen.
Ob Sie sich durch einen Widerruf von ungünstigen Zinsen und Konditionen und einer Vorfälligkeitsentschädigung lösen können, klären wir anhand Ihres Vertrags.

Häufige Fragen zum Widerruf eines Kredits

Wie lange kann ich einen Kredit widerrufen?

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB). Sie beginnt aber erst, wenn Sie die Vertragsunterlagen mit allen Pflichtangaben erhalten haben. Fehlen Angaben, kann sich der Fristbeginn verschieben.

Muss ich den Widerruf begründen?

Nein. Es genügt eine eindeutige Erklärung gegenüber dem Darlehensgeber, dass Sie den Vertrag widerrufen. Aus Beweisgründen sollten Sie schriftlich und mit Zugangsnachweis widerrufen.

Kann ich meine Baufinanzierung noch widerrufen?

Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen erlischt das Widerrufsrecht spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss beziehungsweise Erhalt der Unterlagen. Für Altverträge aus den Jahren 2002 bis 2010 ist es bereits 2016 erloschen. Ein Widerruf ist daher nur in engen Grenzen möglich.

Was passiert nach einem wirksamen Widerruf?

Beide Seiten müssen die empfangenen Leistungen zurückgewähren. Sie zahlen das noch offene Darlehen zurück, eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an. Für die Zeit der Nutzung schulden Sie grundsätzlich den vereinbarten Sollzins.

Welche Fehler im Vertrag sind relevant?

Relevant sind vor allem fehlende oder unrichtige Pflichtangaben nach Art. 247 EGBGB, etwa zu Zinsen, Laufzeit, Verzugszins, Kündigung oder Widerruf. Nicht jede Ungenauigkeit genügt jedoch, um die Widerrufsfrist am Anlaufen zu hindern.

Kann ich auch einen Autokredit widerrufen?

Ja, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Bilden Kauf- und Darlehensvertrag verbundene Verträge, sind Sie nach § 358 Abs. 2 BGB nach dem Widerruf des Darlehens auch an den Kaufvertrag nicht mehr gebunden.

Muss ich nach dem Widerruf weiter Raten zahlen?

Solange die Bank den Widerruf nicht anerkennt, sollten Sie Ihre Raten in der Regel weiterzahlen. Andernfalls riskieren Sie Zahlungsverzug, eine Kündigung und einen negativen Schufa-Eintrag.

Kann die Bank sich auf Rechtsmissbrauch berufen?

In Ausnahmefällen ja. Nach § 242 BGB kann ein Widerruf rechtsmissbräuchlich oder verwirkt sein. Die Rechtsprechung legt hierfür strenge Maßstäbe an, die Umstände des Einzelfalls sind entscheidend. Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen hat der Europäische Gerichtshof den Einwand von Rechtsmissbrauch und Verwirkung bei fehlenden Pflichtangaben allerdings stark eingeschränkt (EuGH, Urt. v. 9.9.2021, C-33/20 u. a.; Urt. v. 21.12.2023, C-38/21 u. a.).

Gilt das Widerrufsrecht auch für Selbständige?

Grundsätzlich nur für Verbraucher, also bei Krediten zu überwiegend privaten Zwecken. Für Existenzgründer gelten in bestimmten Grenzen Ausnahmen. Kredite für eine bereits ausgeübte gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit sind in der Regel nicht erfasst.

Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?

Bevor Sie den Widerruf erklären, denn eine unbedachte Erklärung kann wirtschaftliche Nachteile haben. Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Streitigkeiten aus Darlehensverträgen abdeckt – die Deckungsanfrage kann die Kanzlei für Sie übernehmen.

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