Berufsunfähigkeitsversicherung: Beratung für Erwerbstätige in München
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen eine monatliche Rente, wenn Sie Ihre bisherige Tätigkeit aufgrund einer Erkrankung oder eines mehr als altersentsprechenden körperlichen Kräfteverfalls voraussichtlich auf Dauer zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können (je nach Vertrag). Sie bietet damit einen weitreichenden finanziellen Schutz, wenn Sie Ihren Beruf aufgeben müssen.
Ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt und wie hoch der Grad der Berufsunfähigkeit ist, prüft und stellt der Versicherer fest. Wird die 50-%-Grenze nicht erreicht, lehnt der Versicherer Leistungen ab. Dann muss geprüft werden, ob Klage gegen den Versicherer erhoben werden soll.
Rechtsanwalt Helmut Göttler ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und seit 1994 in München tätig. Er steht Ihnen bei der Auseinandersetzung mit Ihrem Berufsunfähigkeitsversicherer mit Rat und Tat zur Seite – mit der Erfahrung aus über drei Jahrzehnten.
Warum die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit so wichtig ist
Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten zumindest eine Grundabsicherung über die Erwerbsminderungsrente. Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, haben dagegen ohne private Vorsorge oft keine oder nur eine geringe Absicherung (Ausnahme: berufsständische Versorgungswerke), wenn sie ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen können – auch im Falle einer Long-Covid-Erkrankung.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke: Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihre bisherige Tätigkeit aufgrund einer Erkrankung oder eines mehr als altersentsprechenden körperlichen Kräfteverfalls voraussichtlich auf Dauer zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können (je nach Vertrag).
Sie können Ihren Beruf nicht mehr wie bisher ausüben? Lassen Sie sich zu Ihren Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beraten.
Wie der Versicherer die Berufsunfähigkeit prüft
Die Prüfung auf Berufsunfähigkeit und die Feststellung des Berufsunfähigkeitsgrades erfolgen durch den Versicherer. Abhängig von der Schwere und der Art der Erkrankung wird regelmäßig ein vom Versicherer beauftragter Gutachter Ihre Leistungsfähigkeit einschätzen.
Dazu sind auch die Unterlagen und die Einschätzung Ihrer Ärzte vorzulegen. Im Anschluss daran entscheidet der Versicherer über den Leistungsantrag.
Der Versicherer prüft Ihren Leistungsantrag? Lassen Sie sich im Verfahren fachanwaltlich begleiten.
Ablehnung des Leistungsantrags: Klage gegen den Versicherer prüfen
Wird die 50-%-Grenze nach Einschätzung des Versicherers nicht erreicht, lehnt der Versicherer Leistungen ab. Es muss dann geprüft werden, ob Klage gegen den Versicherer erhoben werden soll.
Bei dieser Prüfung steht Ihnen Fachanwalt für Versicherungsrecht Helmut Göttler mit Rat und Tat zur Seite.
Ihr Versicherer hat die Leistung abgelehnt? Lassen Sie prüfen, ob eine Klage in Betracht kommt.
Rechtsschutzversicherung: das Kostenrisiko einer Leistungsklage begrenzen
Um das wirtschaftliche Risiko einer Leistungsklage gegen den Berufsunfähigkeitsversicherer zu minimieren, ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sehr sinnvoll – am besten einhergehend mit dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch später, jedenfalls vor Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Weitere Informationen zu den Kosten einer Beratung finden Sie auf der Seite FAQ und Gebühren.
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Klären Sie gemeinsam mit der Kanzlei die nächsten Schritte.
Berufsunfähigkeit: Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht in München
Rechtsanwalt Helmut Göttler ist seit 1994 in München tätig. Er ist Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Wirtschaftsmediator (IHK).
Die Kanzlei befindet sich in der St.-Cajetan-Straße 1-3 in München-Haidhausen und ist telefonisch unter 089 / 54 63 63 80 erreichbar.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin – telefonisch unter 089 / 54 63 63 80 oder über das Kontaktformular.
Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf infolge einer Krankheit oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich auf Dauer zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können (je nach Vertrag). Dann zahlt der Versicherer die vereinbarte monatliche Rente.
Sind Selbstständige und Freiberufler gesetzlich abgesichert?
Nur eingeschränkt. Wer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, erhält zumindest eine Grundabsicherung über die Erwerbsminderungsrente. Selbstständige und Freiberufler ohne gesetzliche Rentenversicherung sind ohne private Vorsorge oft nicht oder nur gering abgesichert; eine Ausnahme bilden berufsständische Versorgungswerke.
Wer stellt fest, ob ich berufsunfähig bin?
Die Prüfung auf Berufsunfähigkeit und die Feststellung des Berufsunfähigkeitsgrades erfolgen durch den Versicherer. Abhängig von der Schwere und der Art der Erkrankung schätzt regelmäßig ein vom Versicherer beauftragter Gutachter Ihre Leistungsfähigkeit ein.
Welche Unterlagen muss ich dem Versicherer vorlegen?
Für die Prüfung sind die Unterlagen und die Einschätzung Ihrer Ärzte vorzulegen. Auf dieser Grundlage und der Einschätzung des Gutachters entscheidet der Versicherer über den Leistungsantrag.
Was kann ich tun, wenn der Versicherer die Leistung ablehnt?
Wird die 50-%-Grenze nicht erreicht, lehnt der Versicherer Leistungen ab. Dann muss geprüft werden, ob Klage gegen den Versicherer erhoben werden soll. Bei dieser Prüfung unterstützt Sie Fachanwalt für Versicherungsrecht Helmut Göttler.
Wann sollte ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
Am besten zusammen mit dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch später, jedenfalls vor Eintritt der Berufsunfähigkeit. Sie minimiert das wirtschaftliche Risiko einer Leistungsklage gegen den Versicherer.
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Spätestens wenn der Versicherer Ihren Leistungsantrag abgelehnt hat und zu prüfen ist, ob Klage erhoben werden soll. Klären Sie außerdem, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben – sie kann das wirtschaftliche Risiko einer Leistungsklage minimieren.