Finanzierter Autokauf: Rücktritt, Widerruf und verbundenes Darlehen korrekt rückabwickeln
Wer ein finanziertes Auto zurückgeben möchte, muss Kaufvertrag und Darlehen zusammen betrachten. Hat der Händler die Finanzierung vermittelt, bilden beide Verträge oft eine wirtschaftliche Einheit. In diesem Fall greifen Rücktritt, Anfechtung oder Widerruf des einen Vertrags auch auf den anderen durch.
In der Praxis sorgt das häufig für Unsicherheit: Muss ich die Raten weiterzahlen, obwohl das Auto zurückgehen soll? Wer erhält das Fahrzeug, wer den Kaufpreis, und was passiert mit der Anzahlung? Wer hier falsch vorgeht, riskiert die Kündigung des Darlehens durch die Bank, obwohl ihm eigentlich Rechte zustehen.
Umgekehrt eröffnet die Verknüpfung von Kauf und Darlehen dem Käufer auch Chancen. Einwendungen gegen den Händler lassen sich unter Umständen auch gegenüber der Bank geltend machen, und der Widerruf des Darlehens kann den Kaufvertrag miterfassen.
In der Kanzlei Göttler prüfe ich beide Verträge und stimme das Vorgehen gegenüber Händler und Bank aufeinander ab.
Wann gelten Autokauf und Darlehen als verbundene Verträge?
Kaufvertrag und Darlehensvertrag gelten als verbundene Verträge, wenn das Darlehen ganz oder teilweise dazu dient, den Kauf zu finanzieren, und beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit darstellen (§ 358 Abs. 3 BGB). Beim Autokauf trifft das häufig zu.
Von einer wirtschaftlichen Einheit geht man vor allem dann aus, wenn:
- der Händler die Finanzierung vermittelt: Der Kreditantrag wird im Autohaus ausgefüllt und anschließend an die Bank übermittelt.
- eine Herstellerbank finanziert: Die Bank ist Teil des Konzerns des Fahrzeugherstellers und arbeitet eng mit den Händlern zusammen.
- der Darlehensbetrag direkt an den Händler fließt: Der Käufer bekommt das Geld nicht selbst ausgezahlt, sondern es dient unmittelbar der Bezahlung des Fahrzeugs.
- das Fahrzeug als Sicherheit dient: Die Bank lässt sich das Auto sicherungsübereignen und behält die Zulassungsbescheinigung Teil II.
Die Vorschriften zu verbundenen Verträgen sollen Verbraucher schützen. Wer das Fahrzeug für eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit erwirbt, kann sich in der Regel nicht darauf stützen.
Hat der Käufer das Darlehen dagegen eigenständig bei seiner Hausbank aufgenommen und war der Händler nicht beteiligt, liegt meist kein verbundenes Geschäft vor. In diesem Fall werden Kauf und Darlehen getrennt abgewickelt.
Bevor Sie Erklärungen gegenüber Händler oder Bank abgeben, sollten Sie anhand Ihrer Unterlagen klären lassen, ob Kauf und Darlehen miteinander verbunden sind.
Rücktritt wegen Mängeln: Müssen die Raten weitergezahlt werden?
Weist das Fahrzeug einen Mangel auf und schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Bei einem verbundenen Darlehen stellt sich dann die Frage, ob er die Raten weiterhin zahlen muss.
Hier greift der sogenannte Einwendungsdurchgriff (§ 359 BGB). Der Käufer darf die Rückzahlung des Darlehens verweigern, soweit er aufgrund von Einwendungen aus dem Kaufvertrag gegenüber dem Händler seine Leistung verweigern könnte. Dabei sind zwei Einschränkungen zu beachten:
- Nacherfüllung zuerst: Kann der Käufer noch Nacherfüllung verlangen, darf er die Raten erst dann verweigern, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
- Kleinstbeträge: Bei sehr kleinen Darlehen bis 200 Euro findet der Einwendungsdurchgriff keine Anwendung.
Die Rückabwicklung des Kaufs läuft über den Händler. Er nimmt das Fahrzeug zurück und erstattet den Kaufpreis, wobei sich der Käufer eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen muss. Wie die Beträge zwischen Händler, Bank und Käufer aufgeteilt werden, sollte genau geregelt werden.
Die Raten eigenmächtig einzustellen, birgt Risiken. Der Einwendungsdurchgriff schützt nur dann, wenn die Einwendung tatsächlich besteht.
Möchten Sie wegen eines Mangels vom Kauf zurücktreten, lassen Sie vorab klären, ob und ab welchem Zeitpunkt Sie die Raten verweigern dürfen, bevor Sie Ihre Zahlungen einstellen.
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: Gezahlte Raten zurückfordern
Wurde der Käufer beim Autokauf arglistig getäuscht, etwa über einen Unfallschaden oder den Kilometerstand, kann er den Kaufvertrag nach § 123 BGB anfechten. Durch die Anfechtung entfällt der Vertrag rückwirkend.
Beim finanzierten Kauf hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Käufer nach einer solchen Anfechtung bei einem verbundenen Darlehen nicht nur künftige Raten verweigern, sondern auch bereits gezahlte Raten von der Bank zurückfordern kann. Der Grund liegt darin, dass der Forderung der Bank wegen der rückwirkenden Anfechtung von Anfang an eine dauerhafte Einrede entgegenstand.
Das verbessert die Stellung getäuschter Käufer deutlich. Wegen der bereits gezahlten Raten müssen sie sich nicht allein an einen Händler wenden, der möglicherweise zahlungsunfähig oder nicht mehr erreichbar ist.
Die Anfechtung muss innerhalb eines Jahres nach Entdeckung der Täuschung erklärt werden (§ 124 BGB). Sie ist gegenüber dem Händler abzugeben. Parallel sollte auch die Bank informiert werden, damit sie von der Einwendung weiß.
Ob nach einem Rücktritt wegen eines gewöhnlichen Mangels dasselbe gilt, ist weniger eindeutig und richtet sich nach dem Einzelfall.
Vermuten Sie, beim Kauf getäuscht worden zu sein, sollten Sie die Anfechtung und die Rückforderung der Raten prüfen lassen, solange die Jahresfrist noch läuft.
Darlehenswiderruf: Auch der Kaufvertrag entfällt
Ein Verbraucherdarlehen lässt sich binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist läuft jedoch erst an, wenn der Darlehensnehmer ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde und alle gesetzlichen Pflichtangaben erhalten hat.
Bei einem verbundenen Vertrag wirkt der Widerruf des Darlehens auch auf den Kaufvertrag (§ 358 Abs. 2 BGB). Damit ist der Käufer ebenfalls nicht mehr an den Autokauf gebunden. Das Fahrzeug wird zurückgegeben, bezahlte Raten und die Anzahlung werden erstattet, und das Darlehen wird rückabgewickelt.
Gerade bei älteren Verträgen kann ein Widerruf weiterhin möglich sein, wenn die Belehrung oder die Pflichtangaben fehlerhaft waren. Die Prüfung ist allerdings anspruchsvoll, und dazu liegt eine umfangreiche Rechtsprechung vor.
Nach der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie erlischt das Widerrufsrecht auch bei fehlerhaften Angaben spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss. Welche Verträge von dieser Begrenzung erfasst werden, richtet sich nach der Umsetzung in deutsches Recht und nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Ob und in welcher Höhe der Käufer nach einem Widerruf Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeugs leisten muss, hängt unter anderem davon ab, ob er ordnungsgemäß belehrt wurde.
Haben Sie Ihren Darlehensvertrag noch zur Hand, lassen Sie die Widerrufsinformation und die Pflichtangaben prüfen, bevor Sie sich für einen Widerruf entscheiden.
Schlussrate, Restschuldversicherung und Unterschiede zum Leasing
Viele Fahrzeugfinanzierungen werden als Ballon- oder Drei-Wege-Finanzierung angeboten. Dabei zahlt der Käufer niedrige Monatsraten und am Ende eine hohe Schlussrate. Bei der Drei-Wege-Finanzierung hat er zudem die Möglichkeit, das Fahrzeug zum Laufzeitende zu einem vorab vereinbarten Wert an den Händler zurückzugeben.
- Schlussrate: Die Schlussrate gehört zum Darlehen. Wird der Kaufvertrag rückabgewickelt, muss sie daher ebenfalls in die Abrechnung einfließen.
- Rückgabeoption: Die Zusage des Händlers, das Fahrzeug zu einem festen Wert zurückzunehmen, sollte schriftlich vorliegen. Häufig streiten die Parteien über den Zustand des Fahrzeugs bei der Rückgabe.
- Restschuldversicherung: Wurde sie mitfinanziert, kann auch sie mit dem Darlehen verbunden sein. Entfällt das Darlehen, stellt sich die Frage, ob die Prämie erstattet wird.
- Leasing: Beim Leasing ist der Leasingnehmer nicht Käufer, sondern Nutzer. Meist werden die Mängelrechte an ihn abgetreten, und die Rückabwicklung richtet sich nach anderen Regeln.
Welche Konstruktion vorliegt, lässt sich den Vertragsunterlagen entnehmen. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern der tatsächliche Inhalt der Vereinbarungen.
Steht eine hohe Schlussrate bevor oder besteht Streit über die Rückgabe des Fahrzeugs, sollten Sie Darlehens- und Kaufvertrag gemeinsam prüfen lassen.
Schritt für Schritt: So gehen Sie gegenüber Händler und Bank vor
Bei einem finanzierten Autokauf ist die richtige Reihenfolge entscheidend. Folgendes Vorgehen hat sich in der Praxis bewährt:
- Unterlagen sichten: Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Widerrufsinformation, Sicherungsabreden und der bisherige Schriftverkehr sollten gemeinsam ausgewertet werden.
- Weg festlegen: Je nach Fall kommen Rücktritt, Anfechtung oder Widerruf in Frage, mitunter auch mehrere Möglichkeiten zugleich.
- Erklärung abgeben: Rücktritt und Anfechtung richten sich an den Händler, der Widerruf an die Bank. Beide Seiten sollten Bescheid erhalten.
- Raten klären: Ob die Zahlungen eingestellt werden dürfen, sollte vorher geklärt sein.
- Rückgabe vorbereiten: Das Fahrzeug wird Zug um Zug gegen Erstattung zurückgegeben. Die Zulassungsbescheinigung Teil II befindet sich häufig bei der Bank.
Bei der Einstellung der Raten ist besondere Vorsicht geboten. Gerät der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten und einem bestimmten Mindestbetrag in Verzug, kann die Bank nach Fristsetzung den gesamten Restbetrag fällig stellen (§ 498 BGB). Das lässt sich vermeiden, wenn die Rechtslage vorab geklärt wird.
Liegt Ihnen eine Mahnung oder eine Kündigungsandrohung der Bank vor, sollten Sie die Lage umgehend prüfen lassen, bevor die gesetzte Frist verstreicht.
Fristen, Kosten und Rechtsschutz im Überblick
Beim finanzierten Autokauf laufen mehrere Fristen parallel. Ansprüche wegen Mängeln gegen den Händler verjähren grundsätzlich zwei Jahre nach Übergabe des Fahrzeugs, beim Gebrauchtwagen unter engen Voraussetzungen bereits nach einem Jahr. Eine Anfechtung wegen Täuschung muss innerhalb eines Jahres ab Entdeckung erklärt werden. Beim Widerruf des Darlehens kommt es auf die Widerrufsfrist an, die bei fehlerhafter Belehrung unter Umständen erst später beginnt.
Wer zu lange abwartet, verliert nicht nur seine Ansprüche, sondern zahlt in der Zwischenzeit weiter Raten für ein Fahrzeug, das er eigentlich zurückgeben möchte. Eine frühzeitige Prüfung schafft hier Klarheit.
Die Kosten einer Auseinandersetzung mit dem Händler über den Fahrzeugkauf trägt häufig eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Streitigkeiten mit der Bank über das Darlehen sind dagegen oft nicht vom Verkehrsrechtsschutz erfasst, sondern setzen einen Vertragsrechtsschutz voraus. Welche Deckung besteht, ergibt sich aus der Police.
Im Prozess trägt grundsätzlich die unterliegende Partei die Kosten (§ 91 ZPO). Besteht keine Rechtsschutzversicherung, sollten die voraussichtlichen Kosten vor Beginn des Mandats besprochen werden.
Klären Sie, welche Rechtsschutzversicherung für Sie besteht, und lassen Sie die Deckungsanfrage stellen, bevor die ersten Fristen verstreichen.
So unterstütze ich Sie als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht beim finanzierten Autokauf
Ich vertrete Käufer finanzierter Fahrzeuge gegenüber Händlern, Herstellern und Banken:
- Vertragsprüfung: Ich untersuche, ob Kauf und Darlehen miteinander verbunden sind, und analysiere Widerrufsinformation und Pflichtangaben.
- Strategie: Ich kläre, ob Rücktritt, Anfechtung oder Widerruf der richtige Weg ist und wie diese Möglichkeiten ineinandergreifen.
- Raten: Ich sage Ihnen, ob und ab wann Sie Zahlungen an die Bank verweigern dürfen.
- Rückforderung: Ich mache bereits gezahlte Raten, die Anzahlung und weitere Kosten für Sie geltend.
- Rückabwicklung: Ich koordiniere die Rückgabe des Fahrzeugs und die Abrechnung zwischen Händler und Bank.
- Vertretung: Ich verhandle mit beiden Seiten und vertrete Sie bei Bedarf auch vor Gericht.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, kümmere ich mich für Sie um die Deckungsanfrage.
Möchten Sie ein finanziertes Fahrzeug zurückgeben, melden Sie sich bei mir, bevor Sie Raten einstellen oder Erklärungen gegenüber Händler und Bank abgeben.
Muss ich weiter Raten zahlen, wenn ich vom Autokauf zurücktrete?
Bei einem verbundenen Darlehen müssen Sie nicht zwingend weiterzahlen. Sie dürfen die Rückzahlung verweigern, soweit Sie dem Händler gegenüber die Leistung verweigern könnten (§ 359 BGB). Solange Sie noch Nacherfüllung verlangen können, gilt dies jedoch erst, nachdem diese fehlgeschlagen ist. Stellen Sie die Zahlungen deshalb nicht ein, ohne die Lage zuvor prüfen zu lassen.
Woran lässt sich erkennen, ob Kauf und Darlehen miteinander verbunden sind?
Für verbundene Verträge spricht vor allem, dass der Händler die Finanzierung vermittelt hat, der Kreditantrag im Autohaus ausgefüllt wurde oder eine Herstellerbank das Fahrzeug finanziert. Häufig geht das Geld direkt an den Händler, und die Bank behält die Zulassungsbescheinigung Teil II. Wenn Sie das Darlehen selbst bei Ihrer Hausbank aufgenommen haben, liegt in der Regel kein verbundener Vertrag vor. Im Zweifel sollten Sie die Unterlagen prüfen lassen.
Erhalte ich bereits gezahlte Raten zurück?
Ja, wenn Sie den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Käufer bei einem verbundenen Darlehen in diesem Fall auch bereits gezahlte Raten von der Bank zurückfordern. Auch nach einem wirksamen Widerruf des Darlehens werden die geleisteten Raten erstattet. Bei einem Rücktritt wegen eines Mangels kommt es dagegen auf die Umstände des Einzelfalls an.
Besteht für mich noch die Möglichkeit, den Darlehensvertrag zu widerrufen?
Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ist der Widerruf in jedem Fall möglich. Danach geht das nur noch, wenn die Widerrufsfrist wegen fehlerhafter oder unvollständiger Information nie zu laufen begonnen hat. Ob das zutrifft, lässt sich allein anhand des konkreten Vertrags klären. Die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie sieht dafür eine zeitliche Obergrenze vor.
Was geschieht mit meinem Autokauf, wenn ich das Darlehen widerrufe?
Liegt ein verbundener Vertrag vor, wirkt der Widerruf des Darlehens zugleich auf den Kaufvertrag (§ 358 Abs. 2 BGB). Damit sind Sie auch an den Autokauf nicht mehr gebunden. Sie geben das Fahrzeug zurück und erhalten Anzahlung und Raten erstattet. Ob Sie für die Nutzung Wertersatz leisten müssen, richtet sich unter anderem danach, wie Sie belehrt wurden.
Darf die Bank den Darlehensvertrag kündigen, wenn ich meine Raten nicht zahle?
Ja, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Verbraucherdarlehen kann die Bank den gesamten Restbetrag erst fällig stellen, wenn Sie mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten und einem bestimmten Mindestbetrag im Rückstand sind und eine gesetzte Nachfrist erfolglos verstrichen ist (§ 498 BGB). Haben Sie einen berechtigten Einwand aus dem Kaufvertrag, kann die Lage anders aussehen. Lassen Sie das klären, bevor Sie Zahlungen einstellen.
An wen muss ich das Auto zurückgeben?
Normalerweise geben Sie das Auto an den Händler zurück, und zwar Zug um Zug gegen die Erstattung Ihrer Zahlungen. Wurde das Fahrzeug der Bank zur Sicherheit übereignet, muss sie in die Rückabwicklung eingebunden werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil II befindet sich in diesem Fall meist bei der Bank. Alle Einzelheiten sollten Sie vor der Rückgabe schriftlich festhalten.
Greift das ebenfalls, wenn ich den Wagen für meine Firma erworben habe?
Meist nicht. Die Vorschriften zu verbundenen Verträgen, zum Einwendungsdurchgriff und zum Widerrufsrecht dienen dem Schutz von Verbrauchern. Wer das Fahrzeug für seine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit erwirbt, muss Kaufvertrag und Darlehen grundsätzlich getrennt voneinander abwickeln. Mängelrechte gegenüber dem Händler stehen Ihnen aber auch in diesem Fall zu.
Worauf muss ich bei einer Ballonfinanzierung mit Schlussrate achten?
Die Schlussrate gehört zum Darlehen und ist bei einer Rückabwicklung in die Abrechnung aufzunehmen. Bei einer Drei-Wege-Finanzierung spielt außerdem die Rückgabezusage des Händlers eine Rolle. Häufig streiten die Parteien darüber, in welchem Zustand sich das Fahrzeug bei der Rückgabe befindet. Lassen Sie die Vereinbarungen rechtzeitig vor Fälligkeit der Schlussrate prüfen.
Wann ist ein Anwalt beim finanzierten Autokauf sinnvoll?
Spätestens dann, wenn Sie ein finanziertes Fahrzeug wegen Mängeln oder einer Täuschung zurückgeben möchten oder über einen Widerruf des Darlehens nachdenken. Ich prüfe beide Verträge gemeinsam und lege fest, welche Erklärungen Sie gegenüber Händler und Bank abgeben müssen. Auf diese Weise vermeiden Sie, dass die Bank wegen eingestellter Raten das Darlehen kündigt. Die Kosten übernimmt häufig eine Rechtsschutzversicherung, wobei bei Streitigkeiten mit der Bank oftmals ein Vertragsrechtsschutz erforderlich ist.